Sicherheitsprüfungen (DGUV)

Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für alle E-Anlagen und Betriebsmittel, also für die gesamte Elektrotechnik. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen seines Unternehmens ist der Inhaber verantwortlich. Wir führen alle dafür erforderlichen Prüfungen für Sie durch. Dazu gehören:

  • DGUV-Prüfungen
  • Mängelregistierung
  • Fristenverfolgung
  • Prüfungsdokumentation
  • Mängelbeseitigung
  • Erstaufnahme

Wann welche Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen, können Sie den folgenden an die DGUV-Vorschrift 3 angelehnten Tabellen angelehnten Tabellen entnehmen.

Anlage/BetriebsmittelPrüffristArt der PrüfungPrüfer
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittelalle 4 Jahreauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gr 700)jedes Jahrauf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagenjeden Monatauf WirksamkeitElektrofachkraft oder elektrisch unterwiesene Person bei verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären und nichtstationären Anlagenstationäre: 6 Monate nichtstationäre: arbeitstäglichauf einwandfreie Funktion durch betätigen der PrüfeinrichtungBenutzer
Anlage/BetriebsmittelPrüffrist, Richt-/MaximalwerteArt der PrüfungPrüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt)

Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen

Anschlußleitungen mit Stecker

Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß
Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate.

Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre.
auf ordnungsgemäßen ZustandElektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person

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