Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH, Winsen (Luhe)

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Hier finden Sie unsere AGB als PDF-Datei zum Download.

Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

I. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1. Allgemeines

1.1
Soweit die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt bei Arbeiten an Bauwerken (Bauleistungen) die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18 299, DIN 18 382 und DIN 18 384 als „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)“ auszugsweise auch Teil C (VOB/B bzw. VOB/C). Es gilt die jeweils neueste Fassung der genannten Dokumente.

1.2
Zum Angebot der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur an nähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen, es sei denn, die Maß- und Gewichtsgenauigkeit wurde ausdrücklich bestätigt. An diesen Unterlagen behält sich die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen ohne ihr schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht, vervielfältigt (auch nicht auf elektronischem oder digitalem Wege) oder auf sonstige Weise mißbräuchlich verwendet werden; wird der Auftrag nicht erteilt, so sind kundenindividuell erstellte Unterlagen unaufgefordert und in allen anderen Fällen nach Aufforderung unverzüglich an die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH zurückzusenden.

2. Termine

2.1
Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände die die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen, sowie das Fehlen von Unterlagen (Baugenehmigungen u.a.) anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.

2.2
Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann einen Anspruch gemäß VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, daß er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.

3. Kosten für die nicht durchgeführten Aufträge

Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit), wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

3.1
der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat;

3.2
ein benötigtes Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist;

3.3
der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

3.4
der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde.

Hierzu gehören auch eventuell angefallene Wegekosten.

4. Kostenvoranschläge

Auf Wunsch des Kunden wird vor Ausführung eines Auftrages ein einfacher Kostenvoranschlag erstellt. Sollte vom Kunden ein ausführlicher Kostenvoranschlag gewünscht werden, so wird hierfür eine Mehraufwandsvergütung von 2 Prozent der Netto-Angebotssumme (mindestens jedoch 25 Euro) berechnet. Diese wird bei einer Erteilung des Auftrages innerhalb von 28 Tagen, gerechnet ab Erstellungsdatum des Kostenvoranschlages, auf den Rechnungsbetrag angerechnet.
Zum Zweck der Erstellung eines Kostenvoranschlages demontierte Gegenstände, die nicht repariert werden sollen, brauchen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt zu werden.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1
Gewährleistung und Haftung bei Reparaturen an Gegenständen

5.1.1
Für alle Arbeitsleistungen, sowie für eingebautes Material gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist ab dem genannten Abholtermin.

5.1.2
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nachbesserung der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Ersetzte Teile gehen in Eigentum der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH über.

5.1.3
Stellt sich im Rahmen der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Beanstandung heraus, daß der beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen ist, als sie bei der ursprünglichen Reparatur vorlag, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dabei dem Kunden in Rechnung gestellt.

5.1.4
Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung.
Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.

5.1.5
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne das Einverständnis der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH Änderungen an den Leistungen vorgenommen werden.

5.1.6
Offensichtliche Mängel der Leistungen der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH müssen vom Kunden unverzüglich, spätestens 10 Werktage nach Eintritt der Erkennbarkeit bei Abnahme oder Inbetriebnahme, der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH schriftlich anzeigen, ansonsten ist diese von der Mängelhaftung befreit.

5.1.7
Die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH haftet für Schäden und Verluste an dem Gegenstand, soweit sie oder ihre Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist sie zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist dieses unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen.
Dasselbe gilt bei Verlust; Ziffer I, 62 dieser Bedingungen bleibt unberührt. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Gewährleistungsfristen gelten auch für evtl. Ansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.

5.2
Gewährleistung und Haftung bei Bauleistungen

Die Gewährleistung und Haftung richtet sich ausschließlich nach § 13 VOB/B.

6.Erweitertes Pfandrecht an beweglichen Sachen

6.1
Der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH steht wegen ihrer Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur soweit diese unbestritten oder rechtskräftig sind.

6.2
Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, kann von der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnet werden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. 1 Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

7. Eigentumsvorbehalt

Soweit die anläßlich von Reparaturen eingefügten Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH das Eigentum an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH vom Kunden den Gegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbaus trägt der Kunde.
Erfolgte die Reparatur beim Kunden, so hat der Kunde der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen. Gibt der Kunde die Gelegenheit zum Ausbau nicht, gilt Punkt 7 Abs. 2 entsprechend.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1
Die angegebenen Endpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer.

8.2
Für Leistungen, die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

8.3
Bei größeren Aufträgen können je nach Fortschreiten der Arbeiten durch die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH vom Kunden Abschlagszahlungen abgefordert werden, die in Ihrer Gesamthöhe 80% des Angebotspreises nicht überschreiten. Die Abschlagszahlungen sind binnen 7 Werktagen ab Rechnungsdatum vom Kunden ohne Abzüge zu leisten.

II. Verkaufsbedingungen

1.Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bestehen für alle Forderungen, die die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Gegenstand, z.B. auf Grund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen, nachträglich erwirbt. Bis zu dieser Erfüllung dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei nichtqualifizierten Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderung aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH bereits jetzt an diese abgetreten werden.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Gegenstandes berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH den Gegenstand vom Kunden herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Gegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Für Teilzahlungsgeschäfte mit einem nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Kunden gelten die Bestimmungen des BGB. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Gegenstandes trägt der Kunde.

Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung des Gegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH hinzuweisen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung einer Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Gegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzung unverzüglich von der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH ausführen zu lassen.

Die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

2. Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH, nach Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§ 323 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Im Rahmen einer Schadenersatzforderung kann die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH 20% des vereinbarten Preises, ohne Mehrwertsteuer, als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

3. Gewährleistung und Haftung

3.1
Für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsfristen ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH von der Mängelhaftung befreit. Für Gewährleistungsarbeiten gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3.2
Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 6 Wochen beseitigt werden kann oder die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Vertrages verlangen.

3.3
Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese unverzüglich durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.

3.4
Punkt 5.1.4. der Leistungs-, und Reparaturbedingungen (vorstehend unter I.) gilt sinngemäß.

3.5
Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend substantiierte Behauptung der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH, daß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.

3.6
Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche, des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich hieraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verschulden bei Vertragsabschluß positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlungen zugunsten der Verkäuferin ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.

3.7
Beim Verkauf von gebrauchten Gegenständen wird die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH den Kunden nach besten Wissen und Gewissen über den Gebrauchswert des Gegenstandes beraten. Soweit die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, ist jede Gewährleistung der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH ausgeschlossen.

4. Rücktritt

4.1
Die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH kann vom Vertrag zurücktreten:

4.1.1
wenn sie durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder durch einen sonstigen Umstand, den sie nicht zu vertreten hat und der für die Fertigstellung des Gegenstandes von erheblicher, Bedeutung ist, die Lieferung nicht ausführen kann.

4.1.2
wenn der Kunde einen schriftlich vereinbarten Zahlungstermin um mehr als 14 Tage überschreitet und eine ihm gesetzte Nachfrist von mindestens 14 Tagen verstreichen läßt.

4.1.3
wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben über seine Person, seinen Verdienst oder seine Verpflichtungen gemacht hat, die das Einhalten der Zahlungspflichten gefährden.

4.2
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten:

wenn die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH schuldhaft die vom Kunden um eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung verlängerte Lieferfrist nicht einhält. Kein Verschulden liegt vor bei Lieferhindernissen infolge von höherer Gewalt, Streik und Aussperrung. In solchen Fällen verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Steht die Nichtausführbarkeit auf Grund solcher Umstände fest, kann der Kunde zurücktreten. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn die Gegenstände termingerecht zum Versand bereitstehen.

4.3
Bei Rücktritt sind die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH und der Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde hat im Fall seines Rücktritts der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH für die infolge des Vertrags gemachten Aufwendungen sowie bei erfolgter Lieferung für Beschädigung des Gegenstandes Ersatz zu leisten, welche durch ein Verschulden des Kunden oder durch einen sonstigen von ihm zu vertretenden Umstand verursacht sind. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Gegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

III. Preise und Zahlungsbedingungen für Verkäufe und Leistungen

1.
Die angegebenen Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH inkl. Mehrwertsteuer. Kosten für Versicherung, Fracht und Zoll ab Lieferort können getrennt berechnet werden.

2.
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Für Abschlagsrechnungen gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.

3.
Eine Zahlung in Teilbeträgen ist grundsätzlich nicht möglich.

4.
Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so hat dieser der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH den entstandenen Verzugsschaden mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinses zu ersetzen. Im Falle des Verzugs einer Zahlungsverpflichtung aus einer Abschlagszahlung, ist die Firma Hamann Elektroanlagen GmbH berechtigt, bis zum Ausgleich ihrer Forderung alle weiteren Tätigkeiten des betreffenden Auftrags ruhen zu lassen.

Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern von öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Hamann Elektroanlagen GmbH. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

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