Die Unfallverhütungsvorschrift gilt für alle E-Anlagen und Betriebsmittel, also für die gesamte Elektrotechnik. Für den ordnungsgemäßen Zustand der Anlagen seines Unternehmens ist der Inhaber verantwortlich. Wir führen alle dafür erforderlichen Prüfungen für Sie durch. Dazu gehören:
- DGUV-Prüfungen
- Mängelregistierung
- Fristenverfolgung
- Prüfungsdokumentation
- Mängelbeseitigung
- Erstaufnahme
Wann welche Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden müssen, können Sie den folgenden an die DGUV-Vorschrift 3 angelehnten Tabellen angelehnten Tabellen entnehmen.
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
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Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | alle 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in “Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gr 700) | jedes Jahr | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | jeden Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrisch unterwiesene Person bei verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter in stationären und nichtstationären Anlagen | stationäre: 6 Monate nichtstationäre: arbeitstäglich | auf einwandfreie Funktion durch betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist, Richt-/Maximalwerte | Art der Prüfung | Prüfer |
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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlußleitungen mit Stecker Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluß | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prüfungen eine Fehlerquote <2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden. Maximalwerte: Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnlichen Bedingungen 1 Jahr, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen 2 Jahre. | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Meß- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |